die Themen „Zukunft des HPR“, „amtsangemessene
Alimentation“ und nicht zuletzt die Gerüchte um
Sparmaßnahmen des Landes umtreiben
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Als Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen und RBZ in Schleswig-Holstein kämpfen wir für eine starke und zukunftsfähige berufliche Bildung und erwarten klare Zuständigkeiten und Kompetenzen in der Landesregierung.
Der VLBS hat sich sofort nach der Bildung der neuen Landesregierung mit seinen Forderungen zu beruflichen Bildung positioniert und seine konstruktive Unterstützung angeboten. Folgende Aufgabenfelder stehen dabei für uns im Fokus:
1) Attraktivität der Dualen Ausbildung erhöhen
National und international hoch anerkannt, bildet die duale Ausbildung die wichtigste Säule der beruflichen Bildung. Hier muss zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses die Attraktivität der dualen Ausbildung gesteigert und das Ausbildungsangebot in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten erhalten und weiter entwickelt werden. Gleiche Bildungschancen in kreisfreien Städten und Kreisen sind zu gewährleisten.
2) Durchlässigkeit durch vielfältige Vollzeitangebote sichern
Wir erwarten ein klares Bekenntnis zu allen sechs Schularten der berufsbildenden Schulen und damit auch zu den Vollzeitbildungsgängen. Schularten, wie z. B. das Berufliche Gymnasium oder die Berufsfachschule sind wichtige Bausteine in der Schleswig-Holsteinischen Bildungslandschaft. Schon immer haben sie vielen jungen Menschen höherwertige Bildungsabschlüsse sowie eine hervorragende Ausbildungs- und Studienvorbereitung ermöglicht – unabhängig von Herkunft und sozialem Status. Gerade die berufsbildenden Schulen und RBZ zeichnen sich für ihre hohe Durchlässigkeit aus. Vom Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss bis hin zur allgemeinen Hochschulreife und zur Weiterbildung an den Fachschulen bereiten sie die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler sehr erfolgreich auf die Berufs- und Arbeitswelt vor.
3) Berufsorientierung für alle Schularten gesetzlich verankern
Nicht aus dem Auge verloren werden darf dabei aber die notwendige enge Verzahnung mit dem allgemeinbildenden Schulsystem. Um den Übergang Schule – Beruf bzw. Schule – Studium erfolgreich zu gestalten, ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderzentren, berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) notwendig.
Ein Gesamtkonzept zur Berufsorientierung aller allgemeinbildenden Schulen, in das auch die Erfahrungen der berufsbildenden Schulen und RBZ einfließen, ist dafür ein wichtiger Schritt. Aufgebaut werden kann dabei auch auf die zahlreichen erfolgreich gelebten rechtsverbindlichen Kooperationen zwischen den Gemeinschaftsschulen, berufsbildenden Schulen und RBZ.
4) Lernen mit digitalen Medien
Wir sehen es als wichtige Aufgabe der berufsbildenden Schulen und RBZ an, die Unternehmen, Kammern und Sozialpartner auf dem Weg zu Wirtschaft 4.0 durch eine berufliche Bildung 4.0 zu unterstützen und zu begleiten.
Dafür sind umgehend die sächlichen und personellen Voraussetzungen für eine nachhaltige und funktional sinnvolle Digitalisierung der berufsbildenden Schulen und RBZ zu schaffen.
5) Lehrkräftegewinnung
Zur Sicherstellung des Lehrkräftenachwuchses muss der klassische Weg der Ausbildung von Lehrkräften erhalten und ausgebaut werden. Weiterhin müssen alternative Einstiegsmöglichkeiten, wie z. B. der Direkteinstieg, attraktiv gestaltet werden.
Von großer Bedeutung ist es, die Rahmenbedingungen für Lehrkräfte zu verbessern. Dies gilt unter anderem bezüglich der Arbeitsbelastung, der gerechten Alimentation aber auch hinsichtlich der Wertschätzung in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.
6) Errichtung eines Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB)
Die Gründung eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB) ist ein wichtiger Baustein, um die Zukunftsaufgaben der Beruflichen Bildung zu bewältigen.
Wichtig sind dabei die vollständige Eigenständigkeit des SHIBB mit eigenem Haushalts- und Stellenplan sowie die Einbindung des Landesseminars Berufliche Bildung und die Zusammenführung der Fachaufsicht über alle beruflichen Bildungsgänge und Ausbildungsberufe.
Das Zusammenwirken mit den anderen Akteuren der Beruflichen Bildung (Kammern, Innungen, Verbänden, Gewerkschaften und zuständigen Ministerien) beruht somit immer auf einer partnerschaftlichen und gleichberechtigten Ebene, die gesetzlich und vertraglich geregelt wird!